Die europäischen Qualitätsregelungen: die geografischen Angaben g.U. und g.g.A.

Die EU-Qualitätspolitik zielt darauf ab, die Bezeichnungen bestimmter Produkte zu schützen, um ihre einzigartigen, mit der geografischen Herkunft und dem traditionellen Know-how verbundenen Eigenschaften zu fördern.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher der Union verlangen zunehmend nach hochwertigen, traditionellen und erschwinglichen Produkten, die spezifische Qualitäten und Eigenschaften aufweisen, die sowohl ihrer Herkunft als auch ihrer Herstellungsweise zuzuschreiben sind. Zudem sorgen sie sich um den Erhalt der Vielfalt und die Sicherheit der Versorgung der landwirtschaftlichen und lebensmittelbezogenen Produktion in der Union. Diese Anforderungen führen zu einer Nachfrage nach Weinen, Spirituosen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen einschließlich Lebensmitteln mit erkennbaren spezifischen Eigenschaften, insbesondere solchen mit einem Bezug zur geografischen Herkunft. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher sind sich zunehmend der Produktionsbedingungen bewusst, die den Ruf und die Identität dieser Produkte geprägt haben.

Produktbezeichnungen können von einer „geografischen Angabe“ (g.A.) profitieren, wenn sie eine spezifische Verbindung zum Herstellungsort aufweisen. Die Anerkennung als „g.A.“ ermöglicht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, Vertrauen zu haben und Qualitätsprodukte zu unterscheiden. Gleichzeitig hilft sie den Erzeugern, ihre Produkte besser zu vermarkten.

Der Schutz geografischer Angaben auf dem Markt ist wichtig, um betrügerische und irreführende Praktiken zu verhindern und eine wirksame Bekämpfung von Produktfälschungen zu ermöglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Erzeuger angemessen für den Mehrwert ihrer mit einer geografischen Angabe versehenen Produkte entlohnt werden und dass diejenigen, die diese geografischen Angaben unrechtmäßig verwenden, daran gehindert werden, ihre Produkte zu verkaufen.

Geografische Angaben

Geografische Angaben begründen Rechte des geistigen Eigentums für bestimmte Produkte, deren Eigenschaften spezifisch mit dem Erzeugungsgebiet verbunden sind.

Geografische Angaben umfassen:

G.U.

Geschützte Ursprungsbezeichnung
(Lebensmittel und Weine)

G.G.A.

Geschützte geografische Angabe
(Lebensmittel und Weine)

Das EU-System der geografischen Angaben schützt die Namen von Produkten, die aus bestimmten Regionen stammen und über spezifische Eigenschaften verfügen oder einen mit dem Erzeugungsgebiet verbundenen Ruf genießen. Die Unterschiede zwischen g.U. und g.g.A. ergeben sich hauptsächlich aus dem Anteil der Rohstoffe, die aus dem Gebiet stammen müssen, oder aus dem Umfang, in dem der Herstellungsprozess in der betreffenden Region stattfinden muss.

g.U. - Geschützte Ursprungsbezeichnung


Die als g.U. eingetragenen Produktnamen sind diejenigen, die die stärksten Verbindungen zu dem Ort haben, aus dem sie stammen.

Produkte: Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine

Spezifikationen: Jeder Teil des Produktions-, Verarbeitungs- und Zubereitungsprozesses muss in der spezifischen Region stattfinden. Bei Weinen bedeutet dies, dass die Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein hergestellt wird.

Beispiel: Mozzarella di Gioia del Colle g.U.

Etikett: obligatorisch für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, optional für Weine.

g.g.A. - Geschützte geografische Angabe


Die g.g.A. unterstreicht die Beziehung zwischen der spezifischen geografischen Region und dem Namen des Produkts, wenn eine bestimmte Qualität, ein bestimmter Ruf oder eine andere besondere Eigenschaft im Wesentlichen auf die geografische Herkunft zurückzuführen sind.

Produkte: Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine

Spezifikationen: Bei den meisten Produkten muss mindestens eine der Phasen der Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der Region stattfinden. Bei Weinen bedeutet dies, dass mindestens 85% der verwendeten Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein tatsächlich hergestellt wird.

Beispiel: Burrata di Andria g.g.A.

Etikett: obligatorisch für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, optional für Weine.